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Aus dem Archiv: Bedeutende Grabstätten bleiben erhalten
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Heiligenstadt · Freitag 01 Mär 2024
Tags: AlterFriedhof
„Wie im Anzeigenteil unserer Zeitung bereits zu ersehen war, wird in diesem Jahr die Einebnung des Alten Heiligenstädter Friedhofs schrittweise weitergeführt. Die erneuerte Friedhofsordnung der Stadt liegt den Abgeordneten zur Zeit als Entwurf vor. An der Absicht des Rates der Stadt, diesen Friedhof so zu gestalten, daß er Bestandteil des Heinrich-Heine-Parks wird, hat sich nichts geändert. Um weder Pietätsverletzungen noch andere vermeidbare negative Erscheinungen zuzulassen, wurden Abgeordnete der Ständigen Kommission Kultur der Stadtverordnetenversammlung, die Geschichtskommission der SED-Kreisleitung, der Leiter des Eichsfelder Heimatmuseums und der Stadtarchivar hinzugezogen.

Der Friedhof wurde 1811 auf Erlaß napoleonischer Regierungsbeamter angelegt, aus hygienischen Gründen außerhalb der alten Stadtmauer. Erst nach dem 2. Weltkrieg wurde der heutige Friedhof an der F 80 in Richtung Uder eingerichtet, Beisetzungen erfolgten aber auch auf dem Alten Friedhof noch bis 1973. Wenn es heute um die schrittweise Aufhebung dieses Friedhofes geht, so soll dies in einer für die Bürger akzeptablen Form geschehen, auch wenn die unterschiedlichen Ruhefristen, vor allem bei Familiengräbern und Kaufstellen, erschwerend wirken. Eine Nutzung als ein dem Park angegliederter Erholungsbereich setzt jedoch auch voraus, daß eine entsprechende Neugestaltung erfolgt. Schrittweise muß der Friedhofscharakter entfallen, andererseits ist es möglich und notwendig, einzelne Grabstätten bzw. Grabdenkmale zu erhalten. Wie stark das Interesse der Bevölkerung an diesem Prozeß ist, wurde bereits im Vorfeld der Aufhebung des Friedhofes sichtbar.

Durch unbekannte Täter war der Grabstein des Eichsfelder Mundartdichters Martin Weinrich umgestürzt worden und wurde dabei beschädigt. Mündliche und schriftliche Proteste von Bürgern waren die Folge. Der Rat der Stadt ließ aus Denkmalpflegemitteln den Grabstein fachgerecht wieder herrichten. Diese Grabstätte wird auch nach der Einebnung des Friedhofes erhalten bleiben. Das ergab eine kollektive Beratung. Ebenso werden die Grabstätten weiterer bemerkenswerter Persönlichkeiten erhalten, so z. B. von Prof. Waldmann, dem Abgeordneten des Eichsfeldes im Frankfurter Parlament von 1848, des Arztes und Ehrenbürgers Dr. Koppen oder des Geistlichen und Regionalhistorikers Philipp Knieb. Erhalten bleibt auch die Grabstätte der Gefallenen des Kapp-Putsches. Michael Lerch und Christian Opfermann. Neugestaltet werden die Flächen mit den Grabstätten der Opfer des 1. und 2. Weltkrieges.

Auf dem Friedhof befinden sich auch Grabsteine, die als Zeugnis der Steinmetz- und Grabmalkunst angesehen werden können. Bei einigen anderen Grabstätten, die unter Beachtung des Gesetzes über die Denkmalpflege vom 19.6.1975 nicht unbedingt bleiben müssen, eine Erhaltung jedoch von regionalem Interesse wäre, gibt es zeitweilige Sonderregelungen. So wird z. B. die Grabstätte des 1920 verstorbenen Neffen des Dichters Theodor Storm (Kasimir Storm) erhalten. Die Gestaltungsarbeiten werden noch in diesem Jahr fortgeführt. Im Moment geht es jedoch um den Abschluß der Schachtarbeiten für den Schmutzwasserkanal. Der Kanal wurde so geführt, daß Grabstätten weitgehend unberührt blieben.“

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Quelle: Das Volk 1988, W. F. – Bild: Friedhof im Jahre 1984 © Thomas Schuster Heiligenstadt


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