Heinrich I. von Mainz (Heinrich Felix von Harburg)
Heinrich I. von Mainz (* um 1080; † 1. oder 3. September 1153 in Einbeck), auch bekannt als Heinrich Felix von Harburg, war ab 1142 Erzbischof von Mainz und zeitweise Reichsverweser für König Konrad III. Seine Amtszeit war geprägt von territorialer Beharrlichkeit, kirchenpolitischer Förderung und schweren Konflikten mit Papst Eugen III. sowie dem späteren Kaiser Friedrich I. Barbarossa, die letztlich zu seiner Absetzung führten.
Heinrich stammte vermutlich aus einem thüringischen Adelsgeschlecht (möglicherweise den Wartburgern). Vor seiner Erhebung zum Erzbischof war er in Mainz als Propst von St. Viktor (1122), Dompropst (1128) und Archidiakon tätig. Dank seiner Nähe zum früheren Erzbischof Adalbert I. folgte er 1142 dessen Nachfolger Markolf im Amt. Obwohl Heinrich nicht der Hofkapelle angehört hatte, investierte ihn Konrad III. und ein päpstlicher Legat weihte ihn.
Als Erzbischof setzte er Adalberts Expansionspolitik im Weser- und Harzraum fort. Er pflegte ein gutes Einvernehmen mit Heinrich dem Löwen, dem er nach der Ermordung des Grafen von Winzenburg (1152) dessen Mainzer Lehen überließ – was Heinrich später den Vorwurf der Verschleuderung von Kirchengut einbrachte.
Heinrich stärkte die kirchliche Disziplin, stellte zahlreiche Klöster unter bischöflichen Schutz und stiftete auf einer Mainzer Synode (1143) das Zisterzienserkloster Otterberg.
Während der Amtszeiten der Päpste Innozenz II., Coelestin II. und Lucius II. agierte er harmonisch. Herausforderungen meisterte er entschlossen: Als der Mönch Radulf 1146 im Rheinland zu Judenpogromen aufrief, stoppte Heinrich dies mithilfe von Bernhard von Clairvaux. Auf der Synode von Trier (1147) lenkte er zudem die Aufmerksamkeit Papst Eugens III. auf Hildegard von Bingen und ebnete so den Weg für deren Klostergründung.
Als Konrad III. 1147 zum Zweiten Kreuzzug aufbrach, ernannte er Heinrich zum Reichsverweser und Erzieher seines Sohnes. Aufgrund dieser Pflichten versäumte Heinrich 1148 die päpstliche Synode in Reims und wurde von Eugen III. suspendiert. Erst nach einer persönlichen Reise zu Papst Eugen nach Rom wurde er rehabilitiert, wehrte sich danach jedoch gegen die Versuche der Kurie, ihn zum reinen Befehlsempfänger zu degradieren.
Das Verhältnis zur Kurie zerrüttete spätestens ab 1149/50 dauerhaft, unter anderem durch einen heftigen Streit um die Besetzung des Stifts Heidenheim gegen den Willen des Papstes. Zudem verärgerte Heinrich den Erzbischof von Köln durch den Entzug einer Propstei.
Der endgültige Sturz folgte nach dem Tod Konrads III. (1152). Bei der Königswahl stellte sich Heinrich gegen Friedrich I. Barbarossa und favorisierte Konrads minderjährigen Sohn. Obwohl er sich dem Wahlergebnis letztlich beugte, blieb er Barbarossas Krönung fern. Der neue König betrieb daraufhin Heinrichs Absetzung, die an Pfingsten 1153 auf der Reichsversammlung in Worms mit päpstlicher Billigung vollzogen wurde – trotz Vermittlungsversuchen von Bernhard von Clairvaux und Hildegard von Bingen.
Heinrich zog sich in das Kloster Amelungsborn zurück und verstarb im September desselben Jahres. Er wurde in der Münsterkirche in Einbeck beigesetzt.
Eine Urkunde vom 24. September 1146 wurde in Heiligenstadt vermutlich von ihm ausgestellt:
Dies ist ein lateinisches Dokument, wahrscheinlich eine mittelalterliche Urkunde des Erzbischofs Heinrich von Mainz (Heinrich I. Felix von Harburg, reg. 1142–1153). Es handelt sich um eine Bestätigung einer Schenkung durch seinen Vorgänger Adalbert an das Kloster Lippoldsberg. Sie beschreibt eine Schenkung von Ländereien durch eine adlige Frau namens Adelheid an eine Kirche, mit der Bestätigung durch Graf Lambert und im Beisein von Zeugen. Hier ist die deutsche Übersetzung des Textes:
„Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit und der unteilbaren Einheit. Ich, Heinrich, durch Gottes Gnade Inhaber des heiligen Mainzer Stuhls, was ich sowohl für die Zukünftigen als auch für die Gegenwärtigen auf ewig bin. So wie es der Frömmigkeit und der Barmherzigkeit entspricht, den Gläubigen, die Christus das Ihre durch gelobte Gaben dargebracht haben, den Blick auf den ewigen Lohn zu gewähren, so ist es zweifellos Sache der Gerechtigkeit und der Wahrheit, eben diese Dinge durch die Autorität dessen, dem sie geweiht sind, zum dauerhaften Nutzen derer, die ihm dienen, zu bestätigen; andernfalls können sich Barmherzigkeit und Wahrheit nicht begegnen, Gerechtigkeit und Friede sich nicht küssen.
Durch diese Übereinkunft von Gerechtigkeit und Wahrheit gemahnt, wollen wir daher allen Gläubigen Christi, sowohl den zukünftigen als auch den gegenwärtigen, bekannt machen, dass mein Herr und Vorgänger ehrwürdigen Angedenkens, Adalbert der Ältere, zum Heil seiner Seele und der seiner Vorfahren und Nachfolger sechs Hufen [Mansos] gegeben hat: nämlich zwei im oberen Kahl [Calice], die dritte im Dorf desselben Namens, die vierte im unteren Havwaldesen [Haueda?], die fünfte und sechste in Westheim, unserer Kirche in Lippoldsberg [Liuppoldesberch] unter Androhung des Kirchenbannes als Eigentum übergeben hat.
Diese [Hufen] bestätigen wir ebendieser Kirche aus Liebe zu ihm [Christus/Gott] ebenfalls durch die Autorität unseres Privilegs und durch das Aufdrücken unseres Siegels sowie durch das kirchliche Gebot und bestimmen, dass sie fest in ihrem ewigen Besitz sein sollen.
Zeugen der vorgenannten Schenkung waren daher: Propst Heinrich von Jechaburg, Propst Walther von Nordhausen, der Herr Adelhardus, Propst von St. Severi, Herr Dudo, Kastellan von Rusteberg, Vizedominus Lambertus, Herr Conradus von Kiesmare [Geismar], Herr Arnoldus und sein Sohn Hugo von Heiligenstadt, Herr Adelbertus Fiol, Hawardus von Gelinge, Sichebodo von Pernhusen, Herr Odelricus und sein Bruder Herr Hartwigus und Aueze von Sutheim und wie viele andere, die wir der Kürze wegen weglassen. Außerdem hat eine gewisse edle Jungfrau namens Adelheid, die Stieftochter des Grafen Lambert, die einem gewissen edlen Jüngling namens Hoger versprochen war, diesen zurückgewiesen – da sie es nämlich vorzog, mit den unsterblichen Umarmungen Christi verbunden zu werden statt mit denen eines vergänglichen Bräutigams. An dem Ort, den wir nannten, suchte sie das Geheimnis des geistlichen Lebens auf, fand es und übergab dort Gott und den Heiligen zum ewigen Gedächtnis – für das Heil ihrer Seele und der ihren – aus den Erträgen ihres Landgutes, das ihr vom Vater als Eigentum im Wert von zehn Talenten gegeben worden war.
Dies geschah unter der Zustimmung des Grafen Lambert, der sie in diesem Gelübde und der Opfergabe in jeder Hinsicht unterstützte. Diese Güter liegen jenseits von Salem in dem Dorf, das Beissem genannt wird (im Wert von drei Talenten), in Westhusen (im Wert von drei Talenten und fünf Solidi). Fünf Hufen und eine halbe befinden sich in eben diesem Dorf, in Occandale fünf, in Guntererothe fast drei, in Riethe vier, in Wichelderothe zwei und eine halbe.
Indem wir diese kleinen Landgüter, ebenso wie die zuvor genannten, der Kirche des allmächtigen Gottes und aller Heiligen sowie durch unsere Autorität bekräftigen, ordnen wir an, dass sie unerschütterlich bestehen bleiben. Sollte in Zukunft irgendeine geistliche oder weltliche Person es wagen, die besagte Kirche wegen dieser Güter in tollkühner Vermessenheit zu belästigen oder auf irgendeine Weise zu beunruhigen, und wenn sie nach der zweiten oder dritten Ermahnung nicht bald zur Einsicht kommt und von ihrem Vorhaben ablässt, so soll sie wissen, dass sie dem ewigen Kirchenbann unterliegt und beim Jüngsten Gericht mit dem Teufel und seinen Engeln der ewigen Verdammnis vorbehalten bleibt.
Dort, wo die besagte Jungfrau zusammen mit Graf Lambert diese Güter Gott und seinen Heiligen in Lippoldsberg darbrachte, waren als Zeugen anwesend: Herr Conrad von Euerscutte, Herr Rether, Herr Euerhard von Strouerde, Herr Ekkehard von Ambara und ein gewisser Ministerialer des Herrn Lambert namens Heinrich von Riestide und viele andere.
Wer auch immer nun die Rechte dieser Kirche bewahrt und ihr ein unermüdlicher Verteidiger ist, dem möge Er, der alles gerecht ordnet und der unbezwingbare Verteidiger aller Guten ist, nach der Gerechtigkeit seiner Barmherzigkeit in Christus Jesus mit allen Heiligen ein ewiges Andenken gewähren und ihn vor der Kunde des Unheils bewahren. Amen.
Die Vollziehung dieser Bestätigung geschah im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1146, unter der Herrschaft des römischen Königs Konrad [III.], während der gottesfürchtige Herr Heinrich bereits im dritten Jahr Bischof von Mainz war. Gegeben zu Heiligenstadt, am 8. Tag vor den Kalenden des Oktobers [24. September], durch die Hand des gütigen Mannes, des Erzkaplans [Archinotarius] Magnus.“
Der Ort der Schenkung war Kloster Lippoldsberg an der Weser. Der Ausstellungsort der Urkunde war Heiligenstadt, die Urkunde wurde vom Erzbischof von Mainz (Heinrich I. Felix von Harburg) bestätigt. Die genannten Talenta und Solidi beziehen sich auf das Pfund und den Schilling (Rechnungseinheiten für Silber).
Genannt werden unter anderem Lippoldsberg (an der Weser), Heiligenstadt, Geismar und die Burg Rusteberg (Eichsfeld). Die erwähnten Zeugen sind Adelige und Geistliche aus der Region, was typisch für Mainzer Urkunden dieser Zeit ist.
Die Kurfürstenwürde entstand im frühen 13. Jahrhundert und endete im Jahr 1806. Eine Gruppe von ursprünglich sieben reichsten und mächtigsten Fürsten (drei geistliche, vier weltliche) kristallisierte sich heraus, die das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs hatten. Die Goldene Bulle von Kaiser Karl IV. (1356) schrieb diese sieben Kurfürsten und das Wahlverfahren offiziell und für Jahrhunderte fest. Mit der Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II. 1806 und der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches verlor die Kurfürstenwürde ihre Gültigkeit.
Quelle: Urkundenbuch des Eichsfeldes, Teil 1 - Bild: Kupferstich von Wilhelm Chr. Rücker, um 1760 - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Heinrich_I._z_Mainz.jpg?uselang=de -
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