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Gerichtsbarkeit des Klosters Gerode
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Eichsfeld · Freitag 19 Apr 2024
Tags: KlosterGerode
Das Gericht des Klosters Gerode bestand sehr wahrscheinlich schon seit dem Frühmittelalter als Teil des Ohmfeldgaues. Nach der Übernahme von Kurmainz im Jahre 1124 bildete das Kloster einen eigenen Gerichtsbezirk mit den heutigen Orten Bischofferode, Jützenbach, Holungen und Weißenborn-Lüderode sowie weiteren 10 Wüstungen wie Ascha, Fischbach, Solebach und Wenigenbischofferode.

Die Hochgerichtsbarkeit (Blutbann, Blutgerichtsbarkeit oder Halsgerichtsbarkeit) übten die Vögte aus. Zu ihnen zählten auch die Grafen von Gleichen Ernst I. (1143), Ernst II. und Erwin II. (1154).

Als Halsgerichtsbarkeit bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich die „peinliche“ Gerichtsbarkeit (peinlich - lateinisch poena = Strafe). Diese waren sogenannte Strafen am Leib (Körperstrafen) wie Verstümmelungen, Folter oder Tod.

Die Richtstätte befand sich auf dem Galgenberg nördlich von Weißenborn-Lüderode.

Wie oben schon erwähnt sicherten Schutzvögte die Interessen des Klosters. Sie übten die Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit aus und schützten das Kloster vor Angriffen und Plünderungen. Dafür beteten die Mönche für das Seelenheil der Vögte und ihrer Mannen.

Nach der Stifterfamilie übten im 12. Jahrhundert die Grafen von Gleichen, im 13. Jahrhundert die Grafen von Beichlingen, nach 1300 die Grafen von Hohnstein und im 14./15. Jahrhundert die Herzöge von Braunschweig das Amt des Vogtes aus.

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Quelle: Eigene Aufzeichnungen, https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Gerode – Bild: Eingang Gerode mit Gerichtsbezirk 1759 © Thomas Schuster Heiligenstadt



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