Verkauf von Kirchenstätten
(Verkauf von Kirchenstätten.) Unterzeichneter ist beauftragt, 9 Kirchenstätten in der Altstädter Pfarrkirche ad B. M. V. meistbietend den 3ten März Nachmittags 2 Uhr in seiner Behausung mit Vorbehalt der Genehmigung zu verkaufen. Wer dieselben zu kaufen Lust hat, kann sich zur bestimmten Zeit einfinden, auch die Stellen selbst vorher sich durch den Opfermann Herrn Mollenfeld zeigen lassen. Heiligenstadt, den 24sten Febr. 1820.
Fütterer,
Land- und Stadtgerichts-Rendant.
Anmerkungen:
Mit Kirchenstätten sind feste Sitzplätze oder Kirchenstühle in der Kirche gemeint, die man damals für einen bestimmten Zeitraum oder lebenslang erwerben ("mieten" oder "kaufen") konnte. Opfermann: ist eine alte Bezeichnung für einen Küster oder Kirchendiener und ein Rendant ist ein Rechnungsführer oder Kassenverwalter einer Behörde.
Quelle: Obereichsfelder Kreisanzeiger 1820