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Sozialversicherung in der ehemaligen DDR
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Eichsfeld · Donnerstag 20 Jun 2024
Tags: KrankenkasseSV
Heute hatte ich alte SV-Ausweise in der Zeit von 1957 bis 1991 in der Hand. Die grünen Ausweise sind vielen noch bekannt. Hier wurden alle wichtigen Informationen des Inhabers in einem Buch zusammengetragen. Der Nachteil war, dass die Daten nur in diesem Buch dokumentiert waren. Es gab damals keinen Kopierer, sondern nur Blaupause. Bei Verlust mussten alle Institutionen neu eintragen.

Aufgezeichnet wurden Schul- und Berufsausbildung, Studium, Qualifikationen, Staatliche Auszeichnungen, Urlaubsansprüche, FZR, Arbeitsrechts- und Sozialversicherungsverhältnisse, Heilbehandlungen und Arztbesuche, Arbeitsunfälle, Heil- und Hilfsmittel, Röntgen- und Reihenuntersuchungen sowie Tauglichkeitsuntersuchungen.

Auf der ersten Seite des Ausweises 1957 steht:

„Es besteht freie Arztwahl!
Zur Verfügung stehen Betriebsärzte, Polikliniken und Landambulatorien mit ihren Einrichtungen, Fachärzten und Zahnärzten sowie freiberuflich tätige Allgemeinarzte, Fachärzte und Zahnärzte.
Der ständig behandelnde Arzt kann zur Mit- oder Weiterbehandlung Überweisung zum Facharzt vornehmen.
Eine Veränderung in der ärztlichen Betreuung ist zu Beginn eines Vierteljahres oder bei Wechsel des Wohnortes oder der Arbeitsstelle zulässig, ferner bei berechtigten Beschwerden mit Zustimmung der Sozialversicherung oder des Bevollmächtigten.
Behandlung erfolgt nur, wenn der Versicherungs-Ausweis vorgelegt wird. Kurzfristige Barleistungen zahlt das Lohnbüro des Betriebes oder die zuständige Stelle der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB.
Der Anspruch auf Kranken- und Hausgeld ist innerhalb 3 Tagen geltend zu machen, sonst ruht die Leistung bis zum Tage der Meldung. Alle Änderungen, auch Betriebswechsel, sind nur durch das Lohnbüro des Betriebes oder durch die Stelle der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB einzutragen.
Der Versicherungs-Ausweis ist sorgfältig aufzubewahren, da er die Grundlage für die spätere Rentenberechnung bildet.“

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Quelle: Sozialversicherungs-Ausweis 1957


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