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Heiligenstädter Erfindergeist I
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Heiligenstadt · Mittwoch 03 Jul 2024
Tags: Mühlen
In Heiligenstadt gab es auch einige Tüftler, die sich ihre Erfindungen patentieren ließen. Emil Rinke ließ sich eine Vorrichtung zum Feststellen eines Schirmgestells und Frank Zebrowsky einen Mahlstein im Patentamt eintragen lassen.

Heute stelle ich euch die Patent-Urkunde eines Mahlsteins von Frank Zebrowsky 1908 vor:

„Vorliegende Erfindung bezweckt, in der Müllerei insofern eine Erleichterung zu schaffen, bis bei vorgeschrittenem Verschleiß der Läufer- und Bodensteine in Vertiefen der flach gewordenen Kühlzüge ermöglicht wird, ohne daß hierzu das Abbeben des Läufersteines nötig ist, noch die Benutzung der Picke erforderlich wird. Zu diesem Zwecke sind in die Mahlsteine, soweit deren Nutzschicht reicht, tiefe Kahlzüge eingearbeitet, die durch eingesetzte Leisten begrenzt werden, welch letztere sich je nach Bedarf heben oder senken lassen und durch einfaches Nachstellen die Möglichkeit bieten, die durch fortgesetzten Gebrauch der Steine flach gewordenen Kühlzüge angemessen zu vertiefen.

Hierdurch wird den sonst unvermeidlichen langeren Betriebsstörungen vorgebeugt und so außerdem verhütet, daß mit flachen Kühlzügen gearbeitet wird und ein Heißlaufen des Mahlganges eintritt. Letztere Gefahr ist bei den bekannten Mahlsteinen deshalb eine sehr große, weil wegen der damit verbundenen groben Betriebsstörung mit dem Einhauen der Kühlzüge bis zur äußersten Grenze gewartet wird. In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. …

Die Kühlzüge des Mahlsteines sind so tief angeordnet, als dessen Nutzschicht reicht. In diesen Zügen werden von Stellspindeln Metallschienen auf- und abverschiebbar gehalten, die eine aus künstlichem Stein hergestellte Leiste aufnehmen.

Wird für jede Leiste nur eine Stellspindel verwendet, so sind zwischen den Leisten und dem Mahlstein Federn anzubringen, die bestrebt sind, die Leisten in Richtung der Arbeitsflache zu drängen. Werden dagegen für jede Leiste mehrere Stellschrauben, beispielsweise zwei benutzt, so erübrigt sich die Verwendung dieser Federn. Damit unterhalb der Leisten in die Kühlzüge kein Mahlgut, Staub o. dgl. eindringen kann, sind sie am vorderen Ende mit Abschlußplatten besetzt, die sich in entsprechende Vertiefungen des Mahlsteines einlegen und so den an der Stirnseite unterhalb sowie zu beiden Seiten der Leisten gebildeten Spalt verschließen. Werden Federn zum Hochdrucken der Leisten benutzt, so können die Muttern für die Stellspindeln lose in die Vertiefungen eingelegt werden.

Kommen dagegen zur Einstellung nur Stellspindeln in Anwendung, so ist für die Befestigung der Muttern Sorge zu tragen. Da die Stellspindeln in den Vertiefungen mit dem Schlüssel leicht erfaßt werden können, ist nun auch ein Einstellen und damit das Vertiefen der Kühlzüge möglich, ohne daß hierzu das Abheben des Läufersteines …“



Quelle: Urkunde Patent 1906



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