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Hansteiner Burgfrieden
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Eichsfeld · Sonntag 17 Mai 2026 · Lesezeit 3 Minuten
Tags: Hanstein
Dieses Jahr feiert der Hansteiner Burgfrieden am 17. Mai sein 500jähriges Jubiläum. Der bekannteste und ältere in der Geschichtsschreibung oft zitierte Burgfrieden stammt aus dem Jahr 1436. Die Familie von Hanstein, ein weit verzweigtes Adelsgeschlecht, hielt ihre Stammburg im Eichsfeld als Ganerbenburg (Gemeinschaftsbesitz). Um das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Familienzweige auf engem Raum zu regeln, wurden strikte rechtliche Verträge geschlossen.

Zentrale Punkte sind der Gewaltverzicht bei der jegliche gewaltsame Auseinandersetzung innerhalb der Burgmauern zwischen den Familienmitgliedern streng untersagt war. Wer das Schwert gegen einen Verwandten zog, verlor seine Rechte an der Burg. Trotz innerfamiliärer Streitigkeiten verpflichteten sich alle Zweige, die Burg gemeinsam gegen äußere Feinde zu verteidigen.
Jedes männliche Familienmitglied musste im Alter von 15 Jahren den Burgfrieden feierlich beschwören, um als rechtmäßiger Miteigentümer anerkannt zu werden. Regelungen über die Nutzung von Brunnen, Toren, Kapellen und Verteidigungsanlagen waren detailliert festgelegt, um Reibungspunkte im Alltag zu minimieren.

Diese Verträge waren notwendig, da die Burg Hanstein eine der größten Burganlagen Mitteldeutschlands war und teilweise Dutzende von Familienmitgliedern gleichzeitig dort lebten. Das Dokument von 1436 diente dazu, die Zersplitterung des Besitzes zu verhindern und die Burg als strategische Einheit für das Erzbistum Mainz (als Lehnsherr) zu erhalten.

Der Hansteiner Burgfrieden vom 17. Mai 1526 ist ein historisches Abkommen der Adelsfamilie von Hanstein. Es regelte die friedliche Nutzung, den Schutz und die Verwaltung der Burg Hanstein und sicherte den Zusammenhalt der Sippe während der unruhigen Zeiten der Reformation und des Bauernkrieges.

Text Infotafel
1526. Mai 17.
„Lippold und Kurt von Hanstein (Kaspars Söhne) unterzeichnen den „Burgfrieden“, welchen Christian von Hanstein, Ritter, Heinrich, Tile, Kaspar, Ditmar, Berld, Werner, Conrad d.E., Kirsten, Wilhelm, Sigfried, Hans und Hans Jost, und Magnus, alle von Hanstein, Gebrüder und Gevattern geschlossen und zu Gott und den Heiligen beschworen haben, „in und umb ihr Schloss Hanstein zu halten, in massen hier noch geschrieben":
1. soll ein Jeder des Anderen und seiner Angehörigen Leben, Ehre und Gut in dem Burgfrieden beschirmen gleich wie seinen eigenen Leib und Gut.
2. Keiner soll seinen Teil am Schloss Hanstein versetzen oder verkaufen. Wer seinen Anteil am Schlosse vollständig aufgeben will, darf seinen Anteil nur seinem nächsten Erben und, wenn dieser den Anteil nicht übernehmen will, einem der Vertragschliessenden oder deren Nachkommen zum Preise von 100 Mark und nicht höher überlassen, muss aber bei seinem Abzuge aus dem Schlosse geloben, dieses und die Untersassen der v. H. nicht zu befehden oder zu beschädigen. Jeder Versatz oder Verkauf an Fremde ist ungültig und macht den Veräusserer treulos und meineidig, er soll nie wieder auf das Schloss kommen dürfen und sein Anteil fällt an seinen nächsten Verwandten des Stammes. …“

Quelle: Infotafeln am Rundweg Hanstein - Bild 2026 © Thomas Schuster


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