Gesetzverkündung im Jahre 1820
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Heiligenstadt · Dienstag 14 Jul 2026 · 1 Minuten
Tags: Presse, Gesetze
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Heiligenstadt, den 29sten Januar 1820.
Gesetzgebung.
Das in Berlin unterm 20sten Januar ausgegebene 2te Stück der diesjährigen Gesetzsammlung enthält unter
Nro. 577. die Verordnung wegen der künftigen Behandlung des gesammten Staatsschulden Wesens nebst dem Etat für die Staatsschulden-Verzinsung und Tilgung;
Nro. 578. die Verordnung wegen Aufhebung des bisher unter der Benennung: „Churmärkische Landschaft“ bestandenen Credit-Instituts des Staats und der Ritterschaft und Städte in den Marken;
Nro. 579. die Allerhöchste Kabinetsordre an das Staats=Ministerium, den Staatshaushalt und das Staatsschulden=Wesen, desgleichen
Nro. 580. die nähere Verbindung der General-Kontrolle mit dem Staats-Ministerio betreffend;
Nro. 581. die Allerhöchste Kabinetsordre, die künftigen Verhältnisse der Generals-Direktion der Seehandlungs-Sozietät betreffend, und
Nro. 582. die Verordnung, wegen Gleichstellung des Salz-Verkaufspreises auf den Salz-Niederlagen der Monarchie. Sämtlich vom 27sten d. M.
Quelle: Ober = Eichsfelder Kreis = Anzeiger Nro 5.