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Die Exekutive Heiligenstadts im Mittelalter
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Heiligenstadt · Mittwoch 19 Aug 2026 · Lesezeit 2 Minuten
Tags: Hinrichtungen
In Heiligenstadt finden wir noch heute Flur- und Straßennamen, die sich auf vollziehende oder ausübende Gewalt im Mittelalter beziehen.

So finden wir den Richteberg als ehemalige Richtstätte und den Galgenhügel am Hohen Rott. Auf dem Schindanger (Eichbach – hinter der ehemaligen Badeanstalt) wurden hingerichtete Menschen begraben. Sie hatten kein Anrecht auf eine christliche Bestattung.

Der „Spielplatz“ wurde schon 1671 erwähnt. Wahrscheinlich wurden hier Gerichtsverhandlungen abgehalten. Spill oder spel bedeuteten soviel wie Rede oder Urteil.

Die Gerichtsdörfer des Eichsfeldes hatten eigene Gerichtstätten.

Das bekannteste und einfach zu installierende Hinrichtungsgerät ist der Galgen. Dazu lesen wir:
"Im volkstümlichen Sprachgebrauch findet der Galgen als tadelndes Bindewort Anwendung. Man spricht von „Galgenvögeln“, „Galgenstricken“, um unnütze Menschen mit zweifelhafter Zukunft zu bezeichnen. „Galgenhumor“ bezeugt ferner der, trotz allem drohenden Unheil, witzige Mensch. Eine „Galgenfrist“ ist die kurze Zeitspanne vor dem nahenden Verhängnis. Witzig und sarkastisch zugleich ist das Bismarckwort, das dem Feinde des Staates gegenüber „Höflichkeit bis zur letzten Galgensprosse“ empfiehlt.

In der Nähe alter deutscher Siedlungen gab es und gibt es noch, wenigstens in der Benennung des Ortes oder der Flur, erhaltene „Galgenberge“. Auch ähnliche noch gebräuchliche Flur- oder Straßennamen, wie: am Galgen, am Galgenberge, am Gericht, am Hochgericht, Schindersgasse, Schindersanger, Henkersgasse, deuten darauf hin, daß hier einst der Nachrichter seines traurigen Amtes gewaltet hat.“

Quelle: Thüringer Fähnlein 1941/42 Heft 7,8 und 9 – Bild: Der Galgenhügel Repro © Thomas Schuster Heiligenstadt



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