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Der geheimnisvolle Galgenhügel in Heiligenstadt
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Heiligenstadt · Freitag 30 Jan 2026 · Lesezeit 4:00
Tags: RichtebergGalgenhügel
Nichts war uns Kinder damals unheimlicher als der Galgenhügel auf dem Richteberg und das sogenannte „Hexenhaus“, von dem nur noch die Grundmauern erhalten blieben, so unsere Eltern und Großeltern. Heute wissen wir, die „Mauern“ sind nur natürliche Felsformationen, die hier überall zu finden sind.

In Heiligenstadt gab es keine Hexenverbrennungen – zum Glück! Heute sind als Relikte der damaligen Zeit der Tollenkasten und der Richtklotz im Eichsfeldmuseum, das Schwurkreuz aus Storms Zeiten als Richter und die beiden Gesetzesbücher „Willkür“ (1335) und „Einwort“ erhalten. Das Henkersbeil im Museum ist eine Zugabe, eine einfache Zimmermannsaxt.
Hingerichtet wurde in Heiligenstadt mit dem Schwert. Ein einzigartiges Stück mit der eingravierten Inschrift: „Wann ich das Schwert tue erheben, so wünsch` ich dem Sünder das ewige Leben.“ Es ist wie 75 Prozent der Heiligenstädter Kulturgegenstände nach der Museumsverlagerung und nach Kriegsende „abhanden“ gekommen. Ebenso verschwunden sind der alte Gerichtsstuhl, von dem aus in Heiligenstadt Recht gesprochen wurde und der Leuchter.

Im 19. Jahrhundert gab es drei Verurteilungen zum Tode. Johannes Müller schreibt in seinem am 18. Mai 1922 im „Eichsfelder Tageblatt“ veröffentlichten Beitrag „Die letzten Hinrichtungen in Heiligenstadt“:

„… Die sogenannten „Warnungsanzeigen“ des Gerichts zu den drei Hinrichtungen - 1830, 1836 und 1856 - in ihrer Detailliertheit und die von den Verurteilten verübten gräßlichen Verbrechen lassen einem Schauer über den Rücken laufen:
Die mithin wohl grausamste Strafe, das Rädern, wurde am 24. März 1830 auf dem Richtplatz bei Heiligenstadt an dem Ackerknecht Johann Joseph Schuchardt aus Kefferhausen vollzogen wegen dreifachen Mordes. Schuchardt hatte mit einer Dorothea Elisabeth Eckhardt, mit der er seit 1822 intime Beziehungen unterhält, zwei uneheliche Kinder. Sich der Frau und ihrer „Zudringlichkeit“ und der Kinder zu entledigen, plante und führte er einen grausamen Mord aus. In geheuchelter Absicht, die Frau zu heiraten, bestellte er diese sowie den vierjährigen Jungen und das eineinhalbjährige Mädchen unter dem Vorwand, mit ihnen zur Eheschließung nach Heiligenstadt zu gehen, in der Nacht vom 10. zum 11. Juni 1828 zur Scheune seines Grundstückes. Dort erwürgte er die drei, verscharrte die Leichen in der Scheune. Der Mordverdacht fiel sogleich auf ihn. Schuchardt konnte nach der ersten Verhaftung fliehen, wurde wieder ergriffen und gestand schließlich die scheußliche Tat.

Im Falle der zweiten Hinrichtung handelte es sich um den 60jährigen Schmied Johann Georg Urbach aus Lengefeld. Für sein von ihm verkauftes Schmiedehandwerkzeug hatte er 20 Reichstaler erhalten, die ihm am 30. April 1834 entwendet wurden. Er bezichtigte - wohl nicht ganz grundlos - einen Johann Georg Bickel des Diebstahls. Dieser drohte ihn wegen Belästigung anzuzeigen. Daraufhin erschlug Urbach am Abend des 12. Mai 1836 den Johann Georg Bickel mit einer Steinhacke im Schlafe. Obwohl er alle Spuren sorgsam zu verwischen suchte, wurde er schließlich der Tat überführt. Das am 22. Dezember 1836 auf dem Heiligenstädter Richtplatz vollstreckte Urteil lautete: „ ... mit der Strafe des Rades von oben herab vom Leben zum Tode gebracht zu werden“.

Die Enthauptung der Margarethe Hübenthal geb. Stitz am 13. Dezember 1856 bildete die letzte Hinrichtung in Heiligenstadt. Diese Frau hatte sich nach 23 Jahren Ehe von ihrem Mann getrennt und war von Rustenfelde nach Birkenfelde gezogen. Hier brachte sie ihre Tochter Dorothea Elisabeth zur Welt. Diese nun heiratete später den Landarbeiter Lorenz Koch, ein zank- und streitsüchtiger Mensch, der den beiden Frauen das Leben schwer machte. Am Morgen des 25. Mai 1855 alarmierten Mutter und Tochter Nachbarn und Verwandte, Lorenz Koch sei in der vergangenen Nacht vor der Haustür überfallen und von mehreren Personen mißhandelt worden. Man fand Lorenz Koch, aus 19 Kopf- und Gesichtswunden blutend, besinnungslos im Bett, wo er kurze Zeit darauf starb.
Nach längerem Verhör endlich gestanden Margarethe Hübenthal und deren Tochter, den in der Nacht vom 24. zum. 25. Mai betrunkenen heimgekehrten Lorenz Koch mit einer Hacke bzw. einem Beil „traktiert“ zu haben. Sie, Margarethe Hübenthal habe den Mord schon lange geplant und ihre Tochter zur Teilnahme überredet. Margarethe Hübenthal wurde wegen Mordes zum Tode, ihre Tochter wegen Todschlags zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurteilt. …“

In Heiligenstadt wurde das Amt des Scharfrichters vom Wasenmeister (Abdecker) ausgeübt.

Quelle: Johannes Müller: „Eichsfelder Tageblatt“ 1922, eigene Aufzeichnungen - Bild: Der Galgenhügel 2026 mit den üblichen Henkersutensilien (KI bearbeitet) © Thomas Schuster Heiligenstadt


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