Aus dem Archiv: U(h)rsächliches
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Heiligenstadt · Dienstag 27 Jan 2026 · 1:00
Tags: Kolleg, Barockgarten
Tags: Kolleg, Barockgarten
„Der Magistrat von Heiligenstadt verfügte am 30. August
1826, dass die Gymnasialuhr als Normaluhr angesehen werde, die der
Gymnasialdirektor Lingemann täglich nach der Sonnenuhr morgens 8 Uhr astronomisch
richtig berechnete. Danach wurden die Uhren an der Liebfrauenkirche, der
Martinikirche und der Post gestellt. Wenn die Kirchenuhren eine Viertelstunde
abwichen, mußte der Türmer einen Taler Strafe bezahlen.
Als die Tochter des Türmers Böhme am 7. November 1847
irrtümlich statt um 7 Uhr abends um ¾ 7 Uhr Feierabend läutete, wurde sie von
dem darüber sehr entrüsteten Polizisten in Arrest gebracht und erst am
folgenden Tag wieder entlassen, nachdem sie gelobt hatte, künftig pünktlich zu
läuten.
1865 hatte die Witwe des Invaliden Hardegen das Amt des
Turmwächters inne. Da sie stets in Angst lebte, abends das ¾ 8 Uhr-Läuten zu verschlafen,
bewilligte ihr der Magistrat den Kauf einer Wanduhr mit Wecker. Es war nämlich
schon wiederholt vorgekommen, daß die Türmerin die Bürger durch unzeitiges
Läuten erschreckte.“
Quelle: Eichsfelder Heimathefte 2/83 Karl-Heinz Kabisch - Bild: Sonnenuhr im Barockgarten 2014 © Thomas Schuster Heiligenstadt