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Aus dem Archiv: U(h)rsächliches
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Heiligenstadt · Dienstag 27 Jan 2026 · Lesezeit 1:00
Tags: KollegBarockgarten
„Der Magistrat von Heiligenstadt verfügte am 30. August 1826, dass die Gymnasialuhr als Normaluhr angesehen werde, die der Gymnasialdirektor Lingemann täglich nach der Sonnenuhr morgens 8 Uhr astronomisch richtig berechnete. Danach wurden die Uhren an der Liebfrauenkirche, der Martinikirche und der Post gestellt. Wenn die Kirchenuhren eine Viertelstunde abwichen, mußte der Türmer einen Taler Strafe bezahlen.
Als die Tochter des Türmers Böhme am 7. November 1847 irrtümlich statt um 7 Uhr abends um ¾ 7 Uhr Feierabend läutete, wurde sie von dem darüber sehr entrüsteten Polizisten in Arrest gebracht und erst am folgenden Tag wieder entlassen, nachdem sie gelobt hatte, künftig pünktlich zu läuten.
1865 hatte die Witwe des Invaliden Hardegen das Amt des Turmwächters inne. Da sie stets in Angst lebte, abends das ¾ 8 Uhr-Läuten zu verschlafen, bewilligte ihr der Magistrat den Kauf einer Wanduhr mit Wecker. Es war nämlich schon wiederholt vorgekommen, daß die Türmerin die Bürger durch unzeitiges Läuten erschreckte.“

Quelle: Eichsfelder Heimathefte 2/83 Karl-Heinz Kabisch - Bild: Sonnenuhr im Barockgarten 2014 © Thomas Schuster Heiligenstadt


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