Aus dem Archiv: Stadtverordnetenversammlung damals 1853
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Heiligenstadt · Freitag 24 Jan 2025 · 1:15
Tags: Stadtratssitzung, 1853
Tags: Stadtratssitzung, 1853
„Wie anders waren doch die Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom Donnerstag, den 18. August 1853, nachmittags 5 Uhr, gegenüber einer heutigen Stadtverordnetenversammlung.
Zum Vortrage kamen ein Gesuch um Erteilung des Gemeinderechts; der Etat des Mädchenwaisenhauses für 1853 bis 1855; Feststellung einer Geschäftsordnungsvorlage wegen neuer Regulierung der Weideverhältnisse; wegen Erteilung von Holzlesescheinen; wegen Berechtigung zum Laubholen und wegen Gestattung an die Nachbargemeinden, Korbstöcke, Gras und Laub aus dem Stadtwalde zu holen.
Drückende Abgaben
Die Viehhalter und Besitzer von landwirtschaftlichen Flächen von Heiligenstadt hatten 1853 die Grundzinsen mit Armensteuer, die Weidesteuer, das Triftgeld, die Hordenschlags-, Frohndienst-, Ablösungs- und Brunnengelder sowie die Zehntrente an den Magistrat der Stadt zu entrichten.
Offene Stellen beim Magistrat
Im städtischen Dienst waren 1853 frei: die zweite Nachtwächterstelle mit 30 Thalern Jahresgehalt und einem Holzdeputat von einem Malter und einem Schock, die dritte Thorwärterstelle mit 12 Thalern Jahresgehalt, Dienstwohnung mit halber Gerechtigkeit, einem Malter Deputatholz und 6 Thalern zur Unterhaltung des Lichts und die zweite Feldhüterstelle mit 52 Thalern Jahresgehalt ohne Nebeneinkommen. Die Bewerber mußten ihre Gesuche unter Beifügung der Zeugnisse binnen 4 Wochen einreichen.
Der Landrat warnte in einer Bekanntmachung vom 1. Juli 1841. „Ich habe mehrere Ortsvorgesetzte und Gastwirthe in meinem Kreise um deswillen bestraft, weil diese keine Fremdenbücher geführt, und jene hierauf nicht streng gehalten haben ... “
Quelle: Thüringer Tageblatt 1982, Egon Grohmann – Bild: Kaltenlindenberg bei Etzelsbach 2020 © Thomas Schuster Heiligenstadt