Aus dem Archiv: Morgens um 4 Uhr begann die Arbeit
„Wolf druckt in seiner Geschichte und Beschreibung der Stadt Heiligenstadt eine Urkunde aus dem Jahre 1619 ab, der wir folgendes entnehmen: „Und erstlich wird ihnen (den Handwerkern und Tagelöhnern) angeordnet, und ufferlegt, zu gewöhnlicher Zeit und Glockenschläge, nämlich im Sommer als von Ostern bis Michaelis des Morgens um 4 Uhr und des Abends nach 6 Uhr von der Arbeit zu gehen. Auch zum Morgenessen von 7 bis 8 Uhr, wie gleichen des Mittags zu genießen, von 12 bis 1 Uhr, jedesmal eine Stunde, und mehr mit hiemit zugelassen und geben auf uff die Sonnabende nit weniger, als die anderen Tage in der Arbeit verbleiben sollen.
Außerhalb obengesetzter Zeit aber, und den Winter über, Morgens um 5 Uhr anzufangen, und zu 6 Uhr wieder abzugehen. Da aber im hohen Winter jemand eines Arbeiters zu thun und zugebrauchen hette, wird sich derselbe mit einem, oder dem anderen Arbeiter, werden die Tage kurz vor 6 und 7 Uhr nicht viel geschafft werden kann, gebührlich zu vergleichen wissen; wie dann der schädliche Mißbrauch, so so von etzlichen zeit hero ohnverantwortlich dieses Falls eingeführt, hiermit allerdings bei willkürlicher Strafe abgeschafft sein und bleiben soll.“
Zur näheren Veranschaulichung der Arbeitsverhältnisse im 17. Jahrhundert sei noch eine Stelle aus dem Jurisdiktionalbuch des Amtes Rusteberg aus dem Jahre 1676 abgedruckt: „Die Bauern derer von Linsingen mußten ihren Grundherren Hand- und Spanndienste leisten. … jedermann mußte auch Dornhecken hauen, Mist streuen, Weiden köpfen, Möhren krauten, Schafe waschen, Heu- und Grumbt mähen etc."
Quelle: Thüringer Tageblatt 1982, Egon Grohmann – Bild: Postkarte Franz Bader - 0482