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Aus dem Archiv: Für die Armen kein Zutritt
Heiligenstadt im Eichsfeld
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Heiligenstadt · Samstag 24 Mai 2025 · Lesezeit 1:00
Tags: AltesRathausArmenanstalt
„Schon in den früheren Zeiten war es denen, welche Almosen aus der in Heiligenstadt gegründeten öffentlichen Armenanstalt empfingen, streng untersagt, an den Vergnügungen in den Gast- und Schankwirtschaften teilzunehmen. Das städtische „Armendirectorium” brachte am 11. April 1824 diese „sehr zweckmäßige Verordnung” öffentlich den Einwohner in Erinnerung:

„... und werden es mit Dank erkennen, wenn uns diejenigen Almosen-Empfänger, welche Schank- und Gastwirtschaften oder Tanzböden besuchen, angezeigt werden, und sie mit Entziehung der Almosen bestrafen.“

Quelle: Thüringer Tageblatt 1982 - E. G. – Bild: Altes Rathaus 1970 © Thomas Schuster Heiligenstadt


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