Aus dem Archiv: Edler Trank für 20 Taler
Veröffentlicht von Thomas Schuster in Eichsfeld · Mittwoch 12 Aug 2026 · 1 Minuten
Tags: Gesetz, Heiligenstadt, Einwort
Tags: Gesetz, Heiligenstadt, Einwort
Edler Trank für 20 Taler
"Der Magistrat der Stadt Heiligenstadt überwachte die abgeschlossenen Kaufverträge seiner Bürger und ordnete in Absatz 36 im „Einworth Eines Ehrbaren Raths“ von 1743 nochmals an: „Es soll auch bey schliessung Eines Kauff-Contracts mehr nicht als auff 20 Rthlr. (Reichstaler) 12 ggr. (gute Groschen) zu vertrinken zugelassen werden, und wann mehrere darauff verwendet würde, solches der Retrahent zu ersetzen nicht schuldig seyn ... “
Quelle: Thüringer Tageblatt 1982 Egon Grohmann